AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ivsys – Gesellschaft für innovative Systeme mbH

1. Geltung

1. Nachstehende Lieferbedingungen gelten fuer alle Vertraege, Lieferungen und sonstige Lieferungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdruecklichen Zustimmung abgeaendert oder abgeschlossen werden. Entgegenstehende Abreden sind nur gueltig, wenn sie vom Verkaeufer berechtigt werden. Geschaefts- und Einkaufsbedingungen des Kaeufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdruecklich widersprechen. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns im Einzelfall ausdruecklich und schriftlich einverstanden erklaeren.

2. Angebot und Abschluss

1. Angebote sind stets freibleibend, soweit der Verkaeufer nicht ausdruecklich eine schriftliche Bedingungserklaerung abgegeben hat. Vertragsabschluesse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestaetigung des Verkaeufers verbindlich. Soweit Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter muendlich Nebenabreden treffen oder Zusicherung abgeben, die ueber den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, beduerfen diese stets der schriftlichen Bestaetigung des Verkaeufers.

2. Beschreibungen, Zeichnungen oder Abbildungen der von uns angebotenen Ware, sowie Preislisten, Drucksachen, Kataloge oder einige Datentraeger sind nach bestem Gewissen angefertigt. Die darin gemachten Angaben sind nicht verbindlich, es sei denn bestimmte Eigenschaften werden schriftlich ausdruecklich als verbindlich zugesichert. Wir erheben hierfuer das Urheberrecht und das Recht am Eigentum. Weitergabe sowie Vervielfaeltigung dieser Unterlagen sind nicht gestattet, soweit nicht ausdruecklich schriftlich zugestanden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadensersatz. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierfuer Schutzrecht Dritter verletzt, so hat uns der Besteller gegenueber saemtlichen Anspruechen des Schutzrechtinhabers freizustellen. Der Besteller ist verpflichtet uns fuer etwaige Prozesskosten auf Verlangen einen angemessenen Vorschuss zu zahlen.

3. Die von uns genannten Preise sind Euro-Preise. Sie gelten ab Lager zzgl. MwSt. in der jeweiligen gesetzlichen Hoehe. Unseren Preisen liegen die gegenwaertigen Kalkulationsfaktoren zu Grunde. Sollten aus Gruenden, die wir nicht zu vertreten haben, Aenderungen der Kosten z.B. Werkstoffe, Wechselkursschwankungen und / oder Energie etc. eintreten, so sind wir berechtigt den Preis entsprechend zu aendern. Mit der Bekanntgabe von Preisaenderungen verlieren alle vorher genannten Preise ihre Gueltigkeit. Verpackung und Transportkosten werden gesondert berechnet.

4. Lieferung im nicht innergemeinschaftlichen Verkehr sind Mehrwertsteuerfrei. Der Kaeufer ist verpflichtet die Ausfuhr von der zustaendigen Uebergangszollstelle bescheinigen zu lassen und die Bescheinigung innerhalb von 14 Tagen zuzusenden.

3. Lieferung

1. Liefertermin und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkaeufer ausdruecklich und schriftlich als verbindlich bestaetigt werden. Die Lieferung beginnt nicht vor Klarstellung aller Ausfuehrungseinzelheiten. Werden nachtraeglich Vertragsenderungen vereinbart ist der Liefertermin erneut zu vereinbaren. Bei hoeherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, wie Energie- und Rohstoffmangel, Streik oder Aussperrung, Verspaetung oder Ausbleiben von Zulieferungen, trifft Lieferverzug nicht ein. Der Kaeufer hat in diesem Fall das Recht zum Ruecktritt, wenn der Liefertermin um mehr als 2 Monate ueberschritten wird.

2. Der Kaeufer kann von den Verkaeufern einen Verzugsschaden nur dann verlangen, wenn dem Verkaeufer Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit zur Last faellt. Der Verkaeufer ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferung berechtigt. Darueber hinausgehende Ansprueche, insbesondere Schadensersatzansprueche jeder Art sind ausgeschlossen.

3. Konstruktions-, Form- oder Farbaenderungen bleiben waehrend der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Verkaufsgegenstand in seiner Funktion nicht geaendert wird und die Aenderung fuer den Kaeufer zumutbar ist. Aenderungen zum Zwecke des technischen Fortschritts sind jeder Zeit moeglich und beduerfen keiner Vorankuendigung.        


4. Die Lieferfrist verlaengert sich, auch innerhalb eines Verzuges, angemessen bei Eintritt hoeherer Gewalt und allen unvorhergesehenen nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die der Verkaeufer nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstaende bei den Lieferanten des Verkaeufers und deren Unterlieferanten eintreten koennen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkaeufer dem Kaeufer baldmoeglichst mit.
Der Kaeufer kann vom Verkaeufer die Erklaerung verlangen, ob er zuruecktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern will. Erklaert dies der Verkaeufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Kaeufer zuruecktreten. Lieferfristen verlaengern sich um den Zeitraum, in dem der Kaeufer mit seinen Vertragspflichten innerhalb einer laufenden Geschaeftsbeziehung auch aus anderen Vertraegen in Verzug ist.
 

Der Verkaeufer ist berechtigt, vom Vertrag zurueckzutreten, wenn er selbst von seinen Zulieferanten nicht beliefert wird, obwohl er entsprechende Vertraege abgeschlossen hat. Dem Kaeufer ist bekannt, dass wir nicht Hersteller der von uns angebotenen Ware sind. Daher gelten die von uns genannten Lieferzeiten nur auf Waren, die sich bei uns auf Lager befinden. Fuer alle Waren, die noch an uns geliefert werden muessen, sind die von uns gemachten Lieferterminangaben stets unverbindlich. Verzoegert sich ein Liefertermin unzumutbar, so hat der Kaeufer das Recht nach setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurueckzutreten.       

5. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenueblich Mehr- oder Minderlieferungen der abgeschlossenen Mengen bis zu 10 % sind zulaessig.

4. Versand und Gefahrenuebergang

1. Der Versand erfolgt unfrei. Haben wir es uebernommen die Fahrtkosten zu tragen, so steht es uns frei, entweder frachtfrei zu liefern oder nach dem Vertrag vorgesehene Fracht zu vergueten. Mehrkosten bei dem Besteller gewuenschten Eilgut-, Express-, Luftversand oder solche, die durch die besondere Beschaffenheit des Gutes entstehen, gehen in jedem Fall zu lasten des Bestellers. Das gleiche gilt fuer Mehrfrachten nach entfernteren Stationen als im Vertrag vorgesehen. Versandweg und –mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkaeufers ueberlassen.

2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kaeufers verzoegert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kaeufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im Uebrigen geht die Gefahr mit der Uebergabe der Waren an einen Spediteur oder Frachtfuehrer spaetestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Kaeufer ueber.

3. Gewuenschte oder von uns fuer erforderlich gehaltene Verpackung (Pappkartons o. Kisten) wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und nicht zurueckgenommen. Jegliche Rechnungskuerzung zur Deckung beim Kaeufer entstehende Recyclingkosten ist ausgeschlossen.

4. Bei Transportschaeden sind unsere Versicherungsbedingungen bindend und Bestandteil des Kaufvertrages. Zu beachten sind vor allem die Meldefristen. Diese betragen zurzeit zwei Wochen. Die Versicherungsbedingungen werden auf Anforderung dem Kaeufer zur Verfuegung gestellt. Zusammen mit allen geaenderten Bedingungen bis zum Anforderungszeitpunkt. Bei der Schadensfeststellung ist der Kaeufer mitwirkungspflichtig. Der Kaeufer muss eine Maßnahme ergreifen, den Schaden so gering wie moeglich zu halten. Diese Schadensfeststellung und Schadensregulierung erfolgt durch uns oder durch unseren Beauftragten. Ein Schadensfall berechtigt den Kaeufer nicht die Zahlung zu verweigern. Vielmehr ist der vom Kaeufer in Rechnung gestellte Betrag zum gleichen Termin faellig, wie in einem Schadensfreien Lieferverlauf.

5. Maengelruege

1. Beanstandungen unvollstaendiger oder unrichtiger Lieferungen muessen innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Eingabe der Ware am Bestimmungsort schriftlich erhoben werden.       

2. Oeffentliche Maengel koennen nur innerhalb von 14 Tagen geltend gemacht werden. Bei Auftreten von Maengeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Fuer die Fristberechnung sind der Zeitpunkt der Anlieferung am Bestimmungsort und der Tag des Eingangs Ruegeschreiben maßgebend.       

3. Bei nicht rechtlicher Schriftlicher Mitteilung erloeschen alle Ansprueche auf Gewaehrleistung.       

4. Maengelansprueche Verjaehren spaetestens nach 3 Monaten nach Gefahrenuebergang, alle uebrigen Ansprueche nach einem Jahr, sofern gesetzlich nicht kuerzere Verjaehrungsfristen vorgesehen sind.

5. Da der Verkaufsgegenstand in der Regel ein komplexes technisches Produkt darstellt, wird saemtliches Wissen darueber beim Kaeufer vorausgesetzt. Inkompatibilitaeten zu bereits verwendeten aehnlichen Bauteilen und Geraeten anderer Hersteller sind deshalb kein Grund fuer Mangelruegen. Ueber das vom Hersteller zur Verfuegung gestellte Datenblatt hinaus, sind wir nicht verpflichtet irgendwelche Informationen ueber den Kaufgegenstand zur Verfuegung zu stellen, auch wenn wir das in Ausnahmefaellen bei frueheren Kaufvertraegen getan haben sollten.

6. Gewaehrleistung

1. Bei berechtigten Beanstandungen nach Wahl des Verkaeufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Wenn der Verkaeufer eine ihm bestellte angemessene Nachfrist verstreichen laesst ohne den Mangel zu beheben, so steht dem Kaeufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rueckgaengigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

3. Durch etwa seitens des Kaeufers oder Dritter unsachgemaeß vorgenommener Aenderung und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung fuer die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

4. Weitere Ansprueche des Kaeufers sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprueche auf Ersatz von weitergehenden Schaeden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und die etwa Dritten entgegenstehen.

7. Zahlungsbedingungen

1. Alle Zahlungen, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sind sofort bei Erhalt der Lieferung, ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Wir behalten uns vor, von unserem Ermessen die Lieferung per Nachnahme vorzunehmen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Wird die Lieferung auf offene Rechnung (Ziel) gewuenscht, ist es erforderlich, dass wir Gelegenheit zur Kreditpruefung erhalten. Wenn der Besteller seinen Zahlungsbedingungen nicht nach kommt oder Umstaende bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwuerdigkeit in Frage zu stellen, so werden alle Forderungen sofort faellig.

 2. Verzugszinsen werden mindestens in Hoehe von 4% ueber den jeweiligen Bundesdiskontsatz vom Faelligkeitsdatum der Rechnung ab berechnet. Die Geltendmachung eines darueber hinausgehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten.

8. Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum geht an den Kaeufer ueber, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschaeftsverbindung getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis fuer bestimmte, vom Verkaeufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung fuer die Saldoforderung. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die Einloesung als Tilgung. Kommt der Kaeufer in Zahlungsverzug oder kommt er sonst seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkaeufer den Verkaufsgegenstand heraus verlangen. In der Zuruecknahme sowie in der Pfaendung der Vorbehaltsware durch den Verkaeufer liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Ruecktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Verkaeufer ausdruecklich schriftlich erklaert. Bei Pfaendungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kaeufer den Verkaeufer durch Uebersendung des Pfaendungsprotokolls schriftlich zu benachrichtigen.

2. Der Kaeufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschaeftsgang weiter zu aeußern, unter der Voraussetzung, das die Forderung aus dem Weiterverlauf wie folgt auf den Verkaeufer uebergehen. Der Kaeufer tritt dem Verkaeufer bereits jetzt alle Forderungen mit saemtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveraeußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgueltig, ob die Vorbehaltsware vor und nach Verarbeitung weiter verkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kaeufer auch nach der Abtretung ermaechtigt. Die Befugnis des Verkaeufers, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberuehrt, jedoch verpflichtet sich der Verkaeufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kaeufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemaeß nachkommt. Der Verkaeufer kann verlangen, das der Kaeufer ihm die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehoerigen Unterlagen aushaendigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren die dem Verkaeufer nicht gehoeren, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kaeufers gegen den Abnehmer in Hoehe des zwischen Verkaeufer und Kaeufer vereinbarten Preises als abgetreten.

3. Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist nur mit unserer ausdruecklichen schriftlichen Zustimmung moeglich.

9. Ruecklieferungen

1. Es gelten unsere allgemeinen Ruecklieferungsbedingungen. Alle Ruecklieferungen, die nach der Zustimmung durch uns vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Die Sendungen muessen uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten, sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten erreichen. Ruecksendungen, deren Zustellung unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen. Ware, die uns ungerechtfertigt zurueckgesandt wird, wird wieder zurueckgestellt und mit einer Bearbeitungsgebuehr von 25 % des Warenwertes, jedoch min.  Euro 10,00 berechnet.

Ruecklieferungen werden nur bearbeitet, wenn sie zusammen mit einem ausgefuellten Reklamations- und Ruecksendeschein sowie einer Rechnungs- oder Lieferscheinkopie bei uns eingehen. Ruecklieferungen bei Falschbestellung haben in der Originalverpackung zu erfolgen.

10. Allgemeine Haftungsbedingungen

1. Schadensersatzansprueche des Kaeufers aus verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, groben Verschulden durch den Verkaeufer oder einer seiner Erfuellungshilfe. Diese Ansprueche verjaehren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware durch den Kaeufer, wenn der Schaden fuer den Kaeufer alsbald erkennbar ist.

11. Erfuellungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1. Erfuellungsort und oeffentlicher Gerichtsstand fuer Lieferungen und Zahlungen (einschl. Scheck- und Wechselklagen ) sowie saemtliche sich zwischen Parteien ergebene Streitigkeiten ist, soweit der Kaeufer Vollkaufmann juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen ist, der Hauptsitz des Verkaeufers, nach Wahl des Verkaeufers- ein vom Verkaeufer angerufenes Gericht im Lande des Kaeufers, falls dieser seinen Sitz im Ausland hat. Es gilt das Recht der BRD als vereinbart, auch soweit ein auslaendischer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist. Unter Ausschluss des Hagener Kaufrechts.

12. Teilwirksamkeit

1. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so besteht Einigkeit darueber, dass eine ihr am naechsten kommende wirksame Regelung als vereinbart gilt. Und das vorherstehende Bedingungen im Uebrigen unveraendert bleiben.


In Unna, den 01.01.2009
ivsys Gesellschaft für innovative Systeme mbH